Behauptungen & Fakten

Hier greifen wir Punkte und Aussagen auf, die häufig als Kritikpunkte gegen unser Projekt genannt werden. Gleichzeitig widerlegen wir diese anhand von Daten und Fakten.

„Das „Protokoll der Investoren“ ist nichts wert und falsch.“

Um die Gespräche zwischen unserer Projektgesellschaft und den Vertretern der Projektskeptiker transparent zu dokumentieren, wurden die wesentlichen Inhalte der beiden Schlichtungstermine in Protokollen festgehalten. Diese haben wir euch zur Verfügung gestellt, damit ihr euch über die Vorgänge ein möglichst breites Bild verschaffen könnt.

> Protokoll 1 <

> Protokoll 2 <

Von Seiten der Projektgegner wird kritisiert, dass bestimmte Inhalte – insbesondere ein eigener Kompromissvorschlag – in den Protokollen nicht enthalten seien. Hierzu unsere Stellungnahme:

Die Protokollführung der beiden Gespräche erfolgte bewusst nicht durch Vertreter unserer Projektgesellschaft oder der Projektgegner, sondern durch den Vertreter einer dritten Instanz (Planungsbüro Kling Consult), um eine möglichst neutrale und sachliche Dokumentation des Gesprächsverlaufs sicherzustellen.

Einige Tage nach dem zweiten Schlichtungsgespräch wurde das Protokoll allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Nach unserer Kenntnis äußerten die Projektgegner im Anschluss daran den Wunsch, dem Protokoll unter anderem einen eigenen Kompromissvorschlag hinzuzufügen. Dieser Wunsch wurde abgelehnt, da es sich um eine nachträgliche Meinungsäußerung handelte, welche im Gespräch nicht besprochen wurde. Eine solche nachträgliche Aufnahme würde dem Charakter eines Protokolls widersprechen, das den tatsächlichen Gesprächsverlauf abbildet.

Dennoch nehmen wir diesen nachträglich unterbreiteten Vorschlag ernst und widmen uns diesem in einem separaten Punkt. 

„Das Projekt sollte an einem anderen Standort realisiert werden.“

Hierbei handelt es sich um den im Anschluss an das genannte Schlichtungsgespräch geäußerten Vorschlag der Projektskeptiker.


Ein Verlegen des Projekts an einen anderen Standort ist aus mehreren Gründen nicht möglich. Es gibt keine konkret benannte Fläche, welche die gleichen Voraussetzungen gemäß den Zielsetzungen der Marktgemeinde erfüllt. Andere Grundstücke hätten komplett andere Eigentums- und Planungsbedingungen, was eine mehrjährige Neuplanung erfordern würde. Außerdem ist die Kapazität der Einspeisesteckdose in Balzhausen bereits mehrfach überzeichnet, sodass eine Einspeisung an einem neuen Standort sehr unwahrscheinlich ist. Ein Scheitern des Projekts würde somit die Chancen der Gemeinde und der Bürger, aktiv an der Energiewende teilzuhaben, auf absehbare Zeit verhindern.


 „Der Kirchheimer  Leitfaden wird missachtet.“

Der Kirchheimer Leitfaden benennt viele Kriterien, die für die Zulassung von PV-Freiflächenanlagen zu beurteilen sind. Darunter fallen u.a. ein Verzicht auf den Verbrauch hochwertiger Flächen, ein Unternehmenssitz des Betreibers in der Gemeinde oder eine Bürgerbeteiligung. Bewusst handelt es sich dabei aber um keine starren Vorgaben, sondern (wie der Name es bereits sagt) um Leitlinien, die der Gemeinde helfen sollen, eine Zulassung zu prüfen. Wenn bei einem Projekt an einem bestimmten Standort nicht alle Kriterien vollständig erfüllt sind, dann kann vom Gemeinderat in der Gesamtschau aller Kriterien grundsätzlich abgewogen werden, ob das Projekt noch als verträglich eingeschätzt werden kann. Genau dies hat der Gemeinderat in den vergangenen Beratungen und Abstimmungen getan.

Die Gemeinde produziert bereits mehr grünen Strom als sie benötigt.

Kurz gesagt: Strombedarf endet nicht an Gemeinde- oder Landkreisgrenzen. Strom wird über ein überregionales Netz verteilt und dort genutzt, wo er gerade benötigt wird. Regionale Überschüsse sind daher ein gängiger und notwendiger Bestandteil des Energiesystems.
Davon profitieren auch ländliche Regionen: Sie übernehmen eine wichtige Rolle bei der Erzeugung erneuerbarer Energien und tragen zur Versorgung von Städten und Ballungsräumen bei. Gleichzeitig entstehen vor Ort Wertschöpfung, Einnahmen und Entwicklungsmöglichkeiten.
Hinzu kommt, dass der Strombedarf künftig deutlich steigen wird. Gründe sind unter anderem die Elektromobilität, Wärmepumpen oder neue Großrechner für KI. 

„Die Fläche liegt in einem Erholungsgebiet.“

Gemäß dem Regionalverband Donau-Iller liegt die Fläche in einem sog. „Vorbehaltsgebiet für Erholung“.

Abhängig von der tatsächlichen Erholungswirkung ist die sog. „erholungsrelevante Infrastruktur“, die laut Regionalplan erhalten und weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen in der Nähe des Planungsgebiets insbesondere der Fernwanderweg „Bayerischer Jakobusweg“ und der „Jakobus-Radpilgerweg“.

Beide Wege, sowie die das Planungsgebiet umgebenden Wirtschaftswege bleiben vollständig unberührt. Die Grundsätze des Vorbehaltsgebiets Erholung des Regionalverbands Donau-Iller werden dadurch nicht verletzt, was auch durch die vorliegenden Untersuchungen und Gutachten bestätigt wird.

„Die Anlage verursacht massive Fern- und Blendwirkung.“

Der Ausschluss von Fernwirkung ist ein wichtiges Kriterium der Gemeinde Kirchheim und wurde von uns gründlich geprüft. So wurde ein Blendgutachten erstellt, das die Auswirkungen auf das Nachbardorf untersucht.

Ergebnis: Selbst im Worst-Case-Szenario (ohne Begrünung, 100 % Sonnenschein) liegt die Blendwirkung unter den gesetzlichen Grenzwerten.

Üblich ist, dass für PV-Freiflächenanlagen die Blendwirkung im Umkreis bis  150 Metern Entfernung zur nächsten Besiedlung erhoben werden müssen. Mit unserer Untersuchung haben wir diese Vorgabe freiwillig deutlich übererfüllt.


Zur besseren Veranschaulichung  dieses Themas findet hier ein Simulationsvideo, das anschaulich zeigt, wie sich der geplante Solarpark in das Landschaftsbild einfügt:

zum Video

„Sinnloser Verbrauch der besten Ackerflächen Tiefenrieds“

Offiziell sind die Flächen als landwirtschaftlich benachteiligt ausgewiesen und damit geeignet für PV-Freiflächenanlagen.

Ein Teil der Fläche dient schon heute nicht mehr der Lebensmittelproduktion, sondern dem Anbau von Mais-Monokulturen für die Biogasverstromung - mit negativen Folgen für Böden und Artenvielfalt. 

Die PV-Flächennutzung ist zeitlich begrenzt: Nach einer geplanten Laufzeit von 25–30 Jahren stehen die Flächen wieder vollständig für die Landwirtschaft zur Verfügung.


Die Behauptung, es würden "beste Flächen vernichtet", ist daher ebenfalls subjektiv und keine Tatsache. 





Zur Flächenausweisung

„Die Bürger wurden über das Projekt nicht informiert.“

Viele Bürgerinnen und Bürger haben uns berichtet, dass sie von dem Planungsstand rund um unseren Solarpark überrascht wurden und sich nicht informiert fühlten. Diese Aussagen nehmen wir sehr ernst. 


Wir wollen betonen, dass es keine gezielte Nicht-Information der Bevölkerung gegeben hat. Tatsächlich wurde unser Projekt mehrfach und von Beginn an in öffentlichen Marktratsitzungen, der Presse sowie auch in allen Bürgerversammlungen der Jahre 2024+2025 angesprochen. 


Dennoch nehmen wir eure Resonanz gerne auf, um unsere Kommunikation zu verbessern. 

Unsere Website, unsere neuen Social-Media-Auftritte sowie weitere Veröffentlichungen haben das Ziel, unsere Sicht der Dinge transparent darzulegen sowie die Vorteile des geplanten Solarparks zu beleuchten. 



„Es handelt sich um ein Investorenmodell.

Die Tiefenrieder Sonnenschein GbR hat ihren Sitz in Tiefenried, alle Gewerbesteuereinnahmen kommen der Marktgemeinde Kirchheim zugute.
Zusätzlich fließen jährlich ca. 35–40.000 € aus der EEG-Umlage in die Region.
Von den Gesellschaftern der Tiefenrieder Sonnenschein GbR stammen die meisten aus dem Gemeindegebiet Kirchheim, mindestens aber aus dem Unterallgäu. 
19 Flächeneigentümer – überwiegend aus Tiefenried, Kirchheim und Hasberg – haben das Recht auf uneingeschränkte Beteiligung.
Eine Bürgerbeteiligung in Höhe von mindestens 12,5 % der Anlage wurde  vertraglich mit der Gemeinde festgelegt. Das Investitionsvolumen beträgt mehrere Millionen Euro. 
Die heimische Wertschöpfung ist somit deutlich spürbar und weit mehr als symbolisch.
Weitere Infos hierzu findet ihr unter:

„Die Projektinitiatoren haben Lügen über Bürger verbreitet.“

Unser Ziel ist ein respektvoller und sachlicher Austausch anhand von Fakten. Dieser Anspruch steht auch im Zentrum unseres Handelns. Persönliche Attacken und Herabsetzungen liegen uns fern. Um auch zu diesem Sachverhalt größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, stellen wir euch unsere Schriftliche Stellungnahme als Reaktion über die erhobenen Vorwürfe zur Verfügung.

>Stellungnahme<

Mehr zu den in unserer Stellungnahme angesprochenen Schlichtungsgesprächen findet ihr unter Entwicklung.


„Die Bürger tragen die Kosten – der Investor den Gewinn.“

Wie bereits oben beschrieben hat unsere Gesellschaft ihren Sitz im Gemeindegebiet und wird NUR dort gewerbesteuerpflichtig. Direkte Kosten für die Bürger - etwa durch Projektierung, Betrieb, Wartung oder später einen Rückbau der Anlage entstehen für die Bürgerinnen und Bürger Kirchheims explizit nicht. Dies wurde in einem städtebaulichen Vertrag zwischen unserer Gesellschaft und der Marktgemeinde Kirchheim i. Schw. bereits schriftlich festgehalten. Ganz im Gegenteil können die Bürger in Form einer Bürgerbeteiligung direkt von unserem Solarpark profitieren. Mehr Infos hierzu gibt es unter: Umsetzung+Fokus.

„Die Anlage ist so groß wie Tiefenried selbst.“

Die geplante PV-Freiflächenanlage umfasst 14,26 ha, ähnlich groß wie der bebaute Teil von Tiefenried. Eine Verletzung von gesetzlichen Vorgaben lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. 
Zu betonen gilt, dass gemäß des Leitfadens des Marktes Kirchheim und des Regionalverbands Donau-Iller keine Flächen betroffen sind, die eine direkte Randlage zum Ort aufweisen. 
Dank der Topografie ist die Anlage von den Wohnhäusern in Tiefenried aus nicht einsehbar.
Dass die Anlage "zu groß" sei,  ist eine subjektive Wahrnehmung und stellt keinen sachlichen Grund für eine Ablehnung dar.

Deine Frage ist noch unbeantwortet?

Melde dich gerne unter info@solarpark-tiefenried.de. Wir freuen uns auf den Austausch mit dir!