Behauptungen & Fakten

Hier greifen wir Punkte und Aussagen auf, die häufig als Kritikpunkte gegen unser Projekt genannt werden. Gleichzeitig widerlegen wir diese anhand von Daten und Fakten.

„Die Anlage ist so groß wie Tiefenried selbst.“

Die geplante PV-Freiflächenanlage umfasst 14,26 ha, ähnlich groß wie der bebaute Teil von Tiefenried. Eine Verletzung von gesetzlichen Vorgaben lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. 
Zu betonen gilt, dass gemäß des Leitfadens des Marktes Kirchheim und des Regionalverbands Donau-Iller keine Flächen betroffen sind, die eine direkte Randlage zum Ort aufweisen. 
Dank der Topografie ist die Anlage von den Wohnhäusern in Tiefenried aus nicht einsehbar.
Dass die Anlage "zu groß" sei,  ist eine subjektive Wahrnehmung und stellt keinen sachlichen Grund für eine Ablehnung dar.

 „Der Kirchheimer  Leitfaden wird missachtet.“

Der Kirchheimer Leitfaden benennt viele Kriterien, die für die Zulassung von PV-Freiflächenanlagen zu beurteilen sind. Darunter fallen u.a. ein Verzicht auf den Verbrauch hochwertiger Flächen, ein Unternehmenssitz des Betreibers in der Gemeinde oder eine Bürgerbeteiligung. Bewusst handelt es sich dabei aber um keine starren Vorgaben, sondern (wie der Name es bereits sagt) um Leitlinien, die der Gemeinde helfen sollen, eine Zulassung zu prüfen. Wenn bei einem Projekt an einem bestimmten Standort nicht alle Kriterien vollständig erfüllt sind, dann kann vom Gemeinderat in der Gesamtschau aller Kriterien grundsätzlich abgewogen werden, ob das Projekt noch als verträglich eingeschätzt werden kann. Genau dies hat der Gemeinderat in den vergangenen Beratungen und Abstimmungen getan.

„ Die Anlage verursacht massive Fern- und Blendwirkung“

Der Ausschluss von Fernwirkung ist ein wichtiges Kriterium der Gemeinde Kirchheim und wurde von uns gründlich geprüft. So wurde ein Blendgutachten erstellt, das die Auswirkungen auf das Nachbardorf untersucht.

Ergebnis: Selbst im Worst-Case-Szenario (ohne Begrünung, 100 % Sonnenschein) liegt die Blendwirkung unter den gesetzlichen Grenzwerten.

Üblich ist, dass für PV-Freiflächenanlagen die Blendwirkung im Umkreis bis  150 Metern Entfernung zur nächsten Besiedlung erhoben werden müssen. Mit unserer Untersuchung haben wir diese Vorgabe freiwillig deutlich übererfüllt.


Zur besseren Veranschaulichung  dieses Themas findet hier ein Simulationsvideo, das anschaulich zeigt, wie sich der geplante Solarpark in das Landschaftsbild einfügt:

zum Video

„Sinnloser Verbrauch der besten Ackerflächen Tiefenrieds“

Offiziell sind die Flächen als landwirtschaftlich benachteiligt ausgewiesen und damit geeignet für PV-Freiflächenanlagen.

Ein Teil der Fläche dient schon heute nicht mehr der Lebensmittelproduktion, sondern dem Anbau von Mais-Monokulturen für die Biogasverstromung - mit negativen Folgen für Böden und Artenvielfalt. 

Die PV-Flächennutzung ist zeitlich begrenzt: Nach einer geplanten Laufzeit von 25–30 Jahren stehen die Flächen wieder vollständig für die Landwirtschaft zur Verfügung.


Die Behauptung, es würden "beste Flächen vernichtet", ist daher ebenfalls subjektiv und keine Tatsache. 





Zur Flächenausweisung

„Die Fläche liegt in einem Erholungsgebiet“

Gemäß dem Regionalverband Donau-Iller liegt die Fläche in einem sog. „Vorbehaltsgebiet für Erholung“.

Abhängig von der tatsächlichen Erholungswirkung ist die sog. „erholungsrelevante Infrastruktur“, die laut Regionalplan erhalten und weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen in der Nähe des Planungsgebiets insbesondere der Fernwanderweg „Bayerischer Jakobusweg“ und der „Jakobus-Radpilgerweg“.

Beide Wege, sowie die das Planungsgebiet umgebenden Wirtschaftswege bleiben vollständig unberührt. Die Grundsätze des Vorbehaltsgebiets Erholung des Regionalverbands Donau-Iller werden dadurch nicht verletzt, was auch durch die vorliegenden Untersuchungen und Gutachten bestätigt wird.

 „Es handelt sich um ein Investorenmodell“

Die Tiefenrieder Sonnenschein GbR hat ihren Sitz in Tiefenried, alle Gewerbesteuereinnahmen kommen der Marktgemeinde Kirchheim zugute.
Zusätzlich fließen jährlich ca. 35–40.000 € aus der EEG-Umlage in die Region.
Von den Gesellschaftern der Tiefenrieder Sonnenschein GbR stammen die meisten aus dem Gemeindegebiet Kirchheim, mindestens aber aus dem Unterallgäu. 
19 Flächeneigentümer – überwiegend aus Tiefenried, Kirchheim und Hasberg – haben das Recht auf uneingeschränkte Beteiligung.
Eine Bürgerbeteiligung in Höhe von mindestens 12,5 % der Anlage wurde  vertraglich mit der Gemeinde festgelegt. Das Investitionsvolumen beträgt mehrere Millionen Euro. 
Die heimische Wertschöpfung ist somit deutlich spürbar und weit mehr als symbolisch.
Weitere Infos hierzu findet ihr unter:

Die Projektinitiatoren haben Lügen über Bürger verbreitet

Unser Ziel ist ein respektvoller und sachlicher Austausch anhand von Fakten. Dieser Anspruch steht auch im Zentrum unseres Handelns. Persönliche Attacken und Herabsetzungen liegen uns fern. Um auch zu diesem Sachverhalt größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, stellen wir euch unsere Schriftliche Stellungnahme als Reaktion über die erhobenen Vorwürfe zur Verfügung.

>Stellungnahme<

Mehr zu den in unserer Stellungnahme angesprochenen Schlichtungsgesprächen findet ihr unter Entwicklung


Die Bürger wurden über das Projekt nicht informiert

Viele Bürgerinnen und Bürger haben uns berichtet, dass sie von dem Planungsstand rund um unseren Solarpark überrascht wurden und sich nicht informiert fühlten. Diese Aussagen nehmen wir sehr ernst. 


Wir wollen betonen, dass es keine gezielte Nicht-Information der Bevölkerung gegeben hat. Tatsächlich wurde unser Projekt mehrfach und von Beginn an in öffentlichen Marktratsitzungen, der Presse sowie auch in allen Bürgerversammlungen der Jahre 2024+2025 angesprochen. 


Dennoch nehmen wir eure Resonanz gerne auf, um unsere Kommunikation zu verbessern. 

Unsere Website, unsere neuen Social-Media-Auftritte sowie weitere Veröffentlichungen haben das Ziel, unsere Sicht der Dinge transparent darzulegen sowie die Vorteile des geplanten Solarparks zu beleuchten. 



"Die Bürger tragen die Kosten - der Investor den Gewinn"

Wie bereits oben beschrieben hat unsere Gesellschaft ihren Sitz im Gemeindegebiet und wird NUR dort gewerbesteuerpflichtig. Direkte Kosten für die Bürger - etwa durch Projektierung, Betrieb, Wartung oder später einen Rückbau der Anlage entstehen für die Bürgerinnen und Bürger Kirchheims explizit nicht. Dies wurde in einem städtebaulichen Vertrag zwischen unserer Gesellschaft und der Marktgemeinde Kirchheim i. Schw. bereits schriftlich festgehalten. Ganz im Gegenteil können die Bürger in Form einer Bürgerbeteiligung direkt von unserem Solarpark profitieren. Mehr Infos hierzu gibt es unter: Umsetzung+Fokus

Deine Frage ist noch unbeantwortet?

Melde dich gerne unter info@solarpark-tiefenried.de. Wir freuen uns auf den Austausch mit dir!