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Wir liefern Transparenz
Leider mussten wir in den vergangenen Wochen feststellen, dass rund um unser Projekt immer wieder Gerüchte und falsche Behauptungen in Umlauf gerieten. Im Sinne einer offenen Kommunikation und um der Verbreitung weiterer Falschmeldungen vorzubeugen, möchten die am häufigsten geäußerten Kritikpunkte rund um unser Projekt aufgreifen und einem Faktencheck unterziehen:
„Die Anlage verursacht massive Fern- und Blendwirkung.“
Der Ausschluss von Fernwirkung ist ein wichtiges Kriterium der Gemeinde Kirchheim und wurde von uns gründlich geprüft. So wurde ein Blendgutachten erstellt, das die Auswirkungen auf das Nachbardorf untersucht.
Ergebnis: Selbst im Worst-Case-Szenario (ohne Begrünung, 100 % Sonnenschein) liegt die Blendwirkung unter den gesetzlichen Grenzwerten.
Üblich ist, dass für PV-Freiflächenanlagen die Blendwirkung im Umkreis bis 150 Metern Entfernung zur nächsten Besiedlung erhoben werden müssen. Mit unserer Untersuchung haben wir diese Vorgabe freiwillig deutlich übererfüllt.
Update vom 10.05.:
Im Zug des Bauleitverfahrens bestätigt die Immissionsschutzbehörde (LRA Unterallgäu) offiziell: es gibt keine Beanstandungen an dem erbrachten Blendgutachten und seinen Ergebnissen.
Zur besseren Veranschaulichung dieses Themas findet hier ein Simulationsvideo, das anschaulich zeigt, wie sich der geplante Solarpark in das Landschaftsbild einfügt:
„Sinnloser Verbrauch bester Ackerflächen“
Offiziell sind die Flächen als landwirtschaftlich benachteiligt ausgewiesen und damit geeignet für PV-Freiflächenanlagen.
Ein Teil der Fläche dient schon heute nicht mehr der Lebensmittelproduktion, sondern dem Anbau von Mais-Monokulturen für die Biogasverstromung - mit negativen Folgen für Böden und Artenvielfalt.
Die PV-Flächennutzung ist zeitlich begrenzt: Nach einer geplanten Laufzeit von 25–30 Jahren stehen die Flächen wieder vollständig für die Landwirtschaft zur Verfügung.
Die Behauptung, es würden "beste Flächen vernichtet", ist daher ebenfalls subjektiv und keine Tatsache.
Update vom 10.05.:
Im Zug des Bauleitverfahrens bestätigt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) offiziell: die Bodenqualität der betroffenen Flächen liegt nicht über dem Landkreisdurchschnitt.
„Die Gemeinde produziert bereits mehr grünen Strom als sie benötigt.“
„Die Fläche liegt in einem Erholungsgebiet.“
Gemäß dem Regionalverband Donau-Iller liegt die Fläche in einem sog. „Vorbehaltsgebiet für Erholung“.
Abhängig von der tatsächlichen Erholungswirkung ist die sog. „erholungsrelevante Infrastruktur“, die laut Regionalplan erhalten und weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen in der Nähe des Planungsgebiets insbesondere der Fernwanderweg „Bayerischer Jakobusweg“ und der „Jakobus-Radpilgerweg“.
Beide Wege, sowie die das Planungsgebiet umgebenden Wirtschaftswege bleiben vollständig unberührt. Die Grundsätze des Vorbehaltsgebiets Erholung des Regionalverbands Donau-Iller werden dadurch nicht verletzt, was auch durch die vorliegenden Untersuchungen und Gutachten bestätigt wird.
„Die Projektinitiatoren haben Lügen über einen Projektgegner verbreitet“
Unser Ziel ist ein respektvoller und sachlicher Austausch anhand von Fakten. Dieser Anspruch steht auch im Zentrum unseres Handelns. Polemik, Überspitzungen oder Persönliche Attacken und Herabsetzungen als Mittel der Auseinandersetzung liegen uns fern. Um auch zu diesem Sachverhalt größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, stellen wir euch unsere schriftliche Stellungnahme als Reaktion über die erhobenen Vorwürfe zur Verfügung.
Mehr zu den in unserer Stellungnahme angesprochenen Schlichtungsgesprächen findet ihr unter Entwicklung.
Update vom 10.05:
In unserer Bürgerinformationsveranstaltung vom 06.05.2026 in Hasberg
bestätigte Frau Bürgermeisterin Susanne Fischer öffentlich unsere Stellungnahme. Der Vorwurf, wir hätten Lügen über Gegner unseres Projekts verbreitet, ist somit
offiziell widerlegt.
„Die Bürger tragen die Kosten - der Investor den Gewinn“
Wie bereits oben beschrieben hat unsere Gesellschaft ihren
Sitz im Gemeindegebiet und wird NUR dort gewerbesteuerpflichtig. Auch durch Projektierung, Betrieb, Wartung oder später einen Rückbau der Anlage entstehen
für die Bürgerinnen und Bürger
Kirchheims
explizit keinerlei Kosten. Dies wurde in einem städtebaulichen Vertrag zwischen unserer Gesellschaft und der Marktgemeinde Kirchheim i. Schw. bereits schriftlich festgehalten. Ganz im Gegenteil können die Bürger in Form einer Bürgerbeteiligung direkt von unserem Solarpark profitieren.
Mehr Infos hierzu gibt es unter:
Umsetzung+Fokus.
Weitere, gewohnt sachliche Richtigstellungen und Einordnungen zu aktuellen Diskussionspunkten findet ihr in unserer Rubrik
Bürgerbeteiligung
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